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VII-B.532.21 CH-GL

Art. 17 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald - Haftpflicht

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Art. 17 Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches zwischen den Höhenkoten 1450 und 1250 m ü.M. in Braunwald · Haftpflicht

1. Die Haftpflicht richtet sich nach den einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften.

2. Die Konzessionäre sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Höhe der Deckungssumme bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat.

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