Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VII-B.2.5 CH-GL

Art. 4 Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke

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Art. 4 Beschluss über die Gewährung eines Kredites von 14,77 Millionen Franken für den Neubau der Mensa und für die Sanierung des Hauptgebäudes der Kantonalen Gewerblichen Berufsschule Ziegelbrücke

1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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