VII-B.2.4
SGU
CH-GL
Kanton Glarus VII-B.2.4 (SGU)
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
Gesetzestext (4 Artikel)
Ziff. 1 Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)
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1. Der Kanton gewährt dem Sportzentrum Glarner Unterland (SGU) an die Gesamterneuerungskosten von 31,25 Millionen Franken einen Beitrag von 43,2 Prozent im Maximum 13,5 Millionen Franken.
Ziff. 2 Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)
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1. Zur Finanzierung des maximalen Beitrages von 13,5 Millionen Franken erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2002.
Ziff. 3 Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)
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1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.
Ziff. 4 Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)
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1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.