VII-B.1.2
CH-GL
Art. 39 Bauverordnung - Projizierte Fassadenlinie
Baurecht - Begriffsbestimmungen (Graphiken im Anhang)
Art. 39 Bauverordnung · Projizierte Fassadenlinie
1. Die projizierte Fassadenlinie ist die Projektion der Fassadenlinie auf die Ebene der amtlichen Vermessung.