Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VII-B.1.2 CH-GL

Art. 39 Bauverordnung - Projizierte Fassadenlinie

Baurecht - Begriffsbestimmungen (Graphiken im Anhang)
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Art. 39 Bauverordnung · Projizierte Fassadenlinie

1. Die projizierte Fassadenlinie ist die Projektion der Fassadenlinie auf die Ebene der amtlichen Vermessung.

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