Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VI-F.2 PCG-RL CH-GL

Art. 7 Public Corporate Governance-Richtlinie (PCG-RL) - Eignerstrategie

Steuerung der Beteiligungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 PCG-RL · Eignerstrategie

1. Der Regierungsrat erlässt für alle wichtigen Beteiligungen eine Eignerstrategie. Bei den übrigen Beteiligungen kann er eine Eignerstrategie auf Antrag des zuständigen Departements beschliessen.

2. Die Eignerstrategie wahrt den unternehmerischen Spielraum der Beteiligung.

← Art. 6 PCG-RL Public Corporate Governance-Richtlinie (PCG-RL) - Zweck Art. 8 PCG-RL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →