VI-F.2
PCG-RL
CH-GL
Art. 23 Public Corporate Governance-Richtlinie (PCG-RL) - Vergütung
Erwartungen an die Beteiligungen
Art. 23 PCG-RL · Vergütung
1. Im Geschäftsbericht sind die Vergütungen zugunsten der Mitglieder des obersten Leitungsorgans und zugunsten der Geschäftsleitung im Total sowie die je höchste Einzelvergütung offenzulegen.