Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VI-F.2 PCG-RL CH-GL

Art. 23 Public Corporate Governance-Richtlinie (PCG-RL) - Vergütung

Erwartungen an die Beteiligungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 PCG-RL · Vergütung

1. Im Geschäftsbericht sind die Vergütungen zugunsten der Mitglieder des obersten Leitungsorgans und zugunsten der Geschäftsleitung im Total sowie die je höchste Einzelvergütung offenzulegen.

← Art. 22 PCG-RL Public Corporate Governance-Richtlinie (PCG-RL) - Zweck Art. 24 PCG-RL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →