Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VI-F.2 PCG-RL CH-GL

Art. 20 Public Corporate Governance-Richtlinie (PCG-RL) - Organisation

Erwartungen an die Beteiligungen
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Art. 20 PCG-RL · Organisation

1. Die Organe der Beteiligungen sind voneinander personell unabhängig.

2. In obersten Leitungsorganen sind die fachlichen und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen ausgewogen und nach Massgabe der sich stellenden Aufgaben vertreten.

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