VI-F.2
PCG-RL
CH-GL
Art. 20 Public Corporate Governance-Richtlinie (PCG-RL) - Organisation
Erwartungen an die Beteiligungen
Art. 20 PCG-RL · Organisation
1. Die Organe der Beteiligungen sind voneinander personell unabhängig.
2. In obersten Leitungsorganen sind die fachlichen und persönlichkeitsbezogenen Kompetenzen ausgewogen und nach Massgabe der sich stellenden Aufgaben vertreten.