VI-E.331.4
CH-GL
Art. 32 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Walensee - Veröffentlichung
Schlussbestimmungen
Art. 32 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Walensee · Veröffentlichung
1. Diese Ausführungsbestimmungen sind in den Gesetzessammlungen der Kantone St. Gallen und Glarus zu veröffentlichen.