Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VI-E.331.3 CH-GL

Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal - Widerhaken

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Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal · Widerhaken

1. Das Verwenden von Widerhaken ist verboten.

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