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VI-C.2.3 USA CH-GL

Art. 2 Verordnung über den Vollzug der Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA

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Art. 2 Verordnung über den Vollzug der Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA

1. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird in der Regel bar ausbezahlt. Wo es die Verhältnisse rechtfertigen, ist die kantonale Steuerverwaltung ermächtigt, die Verrechnung mit den Staats- und Gemeindesteuern anzuordnen. In solchen Fällen wird der Anspruch an die Wohnsitzgemeinde des Anspruchsberechtigten überwiesen.

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