VI-C.2.3
USA
CH-GL
Art. 1 Verordnung über den Vollzug der Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA
Art. 1 Verordnung über den Vollzug der Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA
1. Mit der Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA wird die kantonale Steuerverwaltung, Fachstelle Verrechnungssteuer, beauftragt.