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VI-C.2.2 CH-GL

Art. 16 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Schlussbestimmung
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Art. 16 Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch den Bund[[2]](#paragraphtext_content_fn_119852_2_2_c) auf den 1. Januar 2001 in Kraft und ersetzt diejenige vom 7. August 1990.

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