Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VI-C.2.1 CH-GL

Art. 29 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung vom 10. August 1992 über die Durchführung der direkten Bundessteuer aufgehoben.

← Art. 28 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Zeitliche Bemessung Art. 30 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →