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VI-C.1.8 ETAXV CH-GL

Art. 2 Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (ETax-Verordnung; ETaxV) - Authentifizierung

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Art. 2 ETax-Verordnung; ETaxV · Authentifizierung

1. Die Steuerpflichtigen werden durch Zustellung einer Mitteilung zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung aufgefordert. Diese Mitteilung enthält den persönlichen Zugangscode.

2. Für die Nutzung der webbasierten Steuerdeklarationslösung ist vorgängig eine Registration durch Zwei-Faktor-Authentifizierung mit SMS-Code notwendig.

3. Für die Autorisierung zur Bearbeitung und Einreichung der Steuererklärung müssen sich die Steuerpflichtigen mit dem persönlichen Zugangscode registrieren.

4. Die Steuerpflichtigen können eine Drittperson durch Übergabe des Zugangscodes bevollmächtigen, ihre Steuererklärung in der webbasierten Steuerdeklarationslösung zu bearbeiten und elektronisch einzureichen.

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