Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VI-C.1.2 STV CH-GL

Art. 7 Verordnung zum Steuergesetz (Steuerverordnung; StV) - Auskünfte und Dienstleistungen

Kantonssteuern - Verfahrensgrundsätze - Verfahrenskosten in Verwaltungsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Steuerverordnung; StV · Auskünfte und Dienstleistungen

1. Übersteigen schriftliche Auskünfte und weitere Dienstleistungen an Steuerpflichtige das übliche Mass, können hierfür Kosten auferlegt werden.

← Art. 6 Steuerverordnung; StV Verordnung zum Steuergesetz (Steuerverordnung; StV) - Protokoll Art. 8 Steuerverordnung; StV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →