VI-C.1.2
STV
CH-GL
Art. 6 Verordnung zum Steuergesetz (Steuerverordnung; StV) - Einsprache gegen eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen
Kantonssteuern - Verfahrensgrundsätze - Verfahrenskosten in Verwaltungsverfahren
Art. 6 Steuerverordnung; StV · Einsprache gegen eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen
1. Gestützt auf Artikel 157 Absatz 2 StG werden insbesondere die Kosten des Einspracheverfahrens dem Steuerpflichtigen auferlegt, wenn sich die Einsprache gegen eine Einschätzung oder Schätzung nach pflichtgemässem Ermessen richtet, die wegen schuldhafter Verletzung von Verfahrenspflichten vorgenommen werden musste.