Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
V-G.2 BEVV CH-GL

Art. 1 Verordnung zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzverordnung, BevV) - Gegenstand

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Bevölkerungsschutzverordnung, BevV · Gegenstand

1. Diese Verordnung enthält ausführende Bestimmungen zum Bevölkerungsschutzgesetz, insbesondere werden darin die Zuständigkeiten bei der Bewältigung von Krisensituationen (Katastrophen, Notlagen, Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle sowie bewaffnete Konflikte), die Gliederung der Kantonalen Führungsorganisation sowie die Alarmierung näher geregelt.

2. Die in dieser Verordnung genannten Funktionen beziehen sich stets auf beide Geschlechter.

Verordnung zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzverordnung, BevV) - Gegenstand Art. 2 Bevölkerungsschutzverordnung, BevV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →