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V-E.2 MV CH-GL

Art. 7 Verordnung über das Militärwesen (Militärverordnung, MV) - Kantonale Schiesskommission

Organisation und Zuständigkeiten
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Art. 7 Militärverordnung, MV · Kantonale Schiesskommission

1. Die kantonale Schiesskommission unterstützt neben dem Vollzug der ihr gemäss Bundesrecht übertragenen Aufgaben das Kreiskommando bei der Erfüllung der Aufgaben im ausserdienstlichen Schiesswesen.

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