V-E.2
MV
CH-GL
Art. 7 Verordnung über das Militärwesen (Militärverordnung, MV) - Kantonale Schiesskommission
Organisation und Zuständigkeiten
Art. 7 Militärverordnung, MV · Kantonale Schiesskommission
1. Die kantonale Schiesskommission unterstützt neben dem Vollzug der ihr gemäss Bundesrecht übertragenen Aufgaben das Kreiskommando bei der Erfüllung der Aufgaben im ausserdienstlichen Schiesswesen.