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V-E.2 MV CH-GL

Art. 10 Verordnung über das Militärwesen (Militärverordnung, MV) - Kostendeckung

Zeughaus
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Art. 10 Militärverordnung, MV · Kostendeckung

1. Die gemäss Artikel 8 und 9 geschlossenen Vereinbarungen haben grundsätzlich kostendeckend zu sein.

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