V-D.2.1
CH-GL
Art. 6 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach - Auszahlung
Art. 6 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach · Auszahlung
1. Die Entschädigungen werden den Mitgliedern des Verwaltungsrates halbjährlich und anteilmässig einem persönlichen Konto bei einer Schweizer Bank gutgeschrieben.