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V-D.2.1 CH-GL

Art. 5 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach - Spesen

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Art. 5 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach · Spesen

1. Es wird eine Kilometerentschädigung von 70 Rappen ausgerichtet. Für längere Reisen wird das Zugbillett erster Klasse vergütet.

2. Weitere Spesen und Aufwendungen (z. B. für Verpflegung, Übernachtung, Teilnahmegebühren usw.) werden nach Aufwand entschädigt.

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