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V-D.2.1 CH-GL

Art. 4 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach - Tagespauschalen

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Art. 4 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach · Tagespauschalen

1. Für die Teilnahme an vereinbarten ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen, Kursen oder Tagungen wird eine Tagespauschalentschädigung von 1000 Franken (halber Tag 500 Fr.) ausgerichtet.

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