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V-D.2.1 CH-GL

Art. 3 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach - Sitzungsgeld

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Art. 3 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach · Sitzungsgeld

1. Zusätzlich zur Fixentschädigung wird für jede Arbeitssitzung und Telefonkonferenz sowie weitere angeordnete Einsätze zu Gunsten der Glarnersach ein Sitzungsgeld von 160 Franken pro Stunde ausbezahlt.

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