V-D.2.1
CH-GL
Art. 3 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach - Sitzungsgeld
Art. 3 Entschädigungsreglement für den Verwaltungsrat der Glarnersach · Sitzungsgeld
1. Zusätzlich zur Fixentschädigung wird für jede Arbeitssitzung und Telefonkonferenz sowie weitere angeordnete Einsätze zu Gunsten der Glarnersach ein Sitzungsgeld von 160 Franken pro Stunde ausbezahlt.