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V-D.1.6 CH-GL

Kanton Glarus V-D.1.6

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Die Kantonale Sachversicherung wird ermächtigt, dem Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung beizutreten.

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