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V-D.1.2 CH-GL

Art. 8 Vollzugsreglement zum Sachversicherungsgesetz - Sofortiger Versicherungsausschluss

Gebäudeversicherung im Monopol - Umfang
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Art. 8 Vollzugsreglement zum Sachversicherungsgesetz · Sofortiger Versicherungsausschluss

1. Droht wegen fehlerhafter Konstruktion, mangelhaftem Zustand oder unsachgemässer Benützung unmittelbare Schadengefahr, kann der sofortige Ausschluss verfügt werden.

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