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V-D.1.2 CH-GL

Art. 7 Vollzugsreglement zum Sachversicherungsgesetz - Versicherungsdeckung in Bauzeit

Gebäudeversicherung im Monopol - Umfang
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Art. 7 Vollzugsreglement zum Sachversicherungsgesetz · Versicherungsdeckung in Bauzeit

1. Während der Bauzeit sind Gebäudeteile und Einrichtungen von dem Zeitpunkt an versichert, an dem sie eingebaut und mit dem Gebäude fest verbunden sind.

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