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V-D.1.2 CH-GL

Art. 3 Vollzugsreglement zum Sachversicherungsgesetz - Monopol

Gebäudeversicherung im Monopol - Umfang
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Art. 3 Vollzugsreglement zum Sachversicherungsgesetz · Monopol

1. Für Gebäude, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Nutzung nur teilweise dem Monopol unterstehen, entscheidet der flächenmässig grössere Anteil über die Zugehörigkeit.

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