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V-C.4.3 CH-GL

Art. 7 Kaminfegerreglement - Arbeitsausführung

Pflichten des Kaminfegers
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Art. 7 Kaminfegerreglement · Arbeitsausführung

1. Der Inhaber der Zulassung ist für die vorschriftsgemässe und fachgerechte Kontrolle und/oder Reinigung der wärmetechnischen Anlagen verantwortlich.

2. Der Zulassungsinhaber trägt die Verantwortung für die Arbeiten der ihm fachlich unterstellten Personen und sorgt für deren regelmässige Aus- und Weiterbildung.

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