V-C.4.3
CH-GL
Art. 7 Kaminfegerreglement - Arbeitsausführung
Pflichten des Kaminfegers
Art. 7 Kaminfegerreglement · Arbeitsausführung
1. Der Inhaber der Zulassung ist für die vorschriftsgemässe und fachgerechte Kontrolle und/oder Reinigung der wärmetechnischen Anlagen verantwortlich.
2. Der Zulassungsinhaber trägt die Verantwortung für die Arbeiten der ihm fachlich unterstellten Personen und sorgt für deren regelmässige Aus- und Weiterbildung.