V-C.4.3
CH-GL
Art. 10 Kaminfegerreglement - Reinigungspflicht
Pflichten des Anlageeigentümers/-nutzers
Art. 10 Kaminfegerreglement · Reinigungspflicht
1. Der Anlageeigentümer/-nutzer ist für die turnusgemässe Kontrolle und Reinigung der wärmetechnischen Anlagen verantwortlich.
2. Der Abschluss eines Wartungs- oder Servicevertrages ersetzt weder die vorgeschriebene Kontrolle noch die Reinigung durch den Kaminfeger.