Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
V-C.4.3 CH-GL

Art. 10 Kaminfegerreglement - Reinigungspflicht

Pflichten des Anlageeigentümers/-nutzers
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Art. 10 Kaminfegerreglement · Reinigungspflicht

1. Der Anlageeigentümer/-nutzer ist für die turnusgemässe Kontrolle und Reinigung der wärmetechnischen Anlagen verantwortlich.

2. Der Abschluss eines Wartungs- oder Servicevertrages ersetzt weder die vorgeschriebene Kontrolle noch die Reinigung durch den Kaminfeger.

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