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V-C.1.2 BSchV CH-GL

Art. 13 Verordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutzverordnung) - Berechnung

Finanzen - Feuerwehrersatzabgabe
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Art. 13 Brandschutzverordnung · Berechnung

1. Massgebend für die Berechnung der Ersatzabgabe ist das Reineinkommen nach Abzug der steuerfreien Beträge (Sozialabzüge) gemäss Artikel 33 des Steuergesetzes[[4]](#paragraphtext_content_fn_733162_2_4_c).

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