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V-A.12.1.2 CH-GL

Kanton Glarus V-A.12.1.2

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21. Januar 1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.

1. Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Änderungen der Vereinbarung beschliessen.

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