V-A.12.1.2
CH-GL
Kanton Glarus V-A.12.1.2
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21. Januar 1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.
Art. 2 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Änderungen der Vereinbarung beschliessen.
Art. 3 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.