IX-E.2.4
CH-GL
Art. 9 Verordnung für die forstliche Planung - Waldinventar
Planarten und Planungsziele - Überbetriebliche forstliche Planung
Art. 9 Verordnung für die forstliche Planung · Waldinventar
1. Das Waldinventar ist eine überbetriebliche Erhebung zur Ermittlung des Waldaufbaues, der Waldzusammensetzung, des Waldzustandes, der Waldentwicklung, der Veränderungen, sowie zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der verschiedenen Waldwirkungen und der Erfolgskontrolle.
2. Es ist Bestandteil sowohl der überbetrieblichen als auch der betrieblichen forstlichen Planung.