IX-E.2.4
CH-GL
Art. 6 Verordnung für die forstliche Planung - Wildschadenverhütungskonzept
Planarten und Planungsziele - Überbetriebliche forstliche Planung
Art. 6 Verordnung für die forstliche Planung · Wildschadenverhütungskonzept
1. Das Wildschadenverhütungskonzept ist eine Sachplanung mit dem Ziel, die am Wald verursachten Wildschäden auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Es wird gemäss Artikel 25 Absatz 2 EG WaG und der Vollzugsverordnung vom Departement Bau und Umwelt (Departement) beschlossen.
2. Es vereinigt Massnahmen zur Wildschadenverhütung unter Berücksichtigung der Interessen und der gesetzlichen Bestimmungen über den Wald, über die Raumplanung, über die Jagd, über die Landwirtschaft, über den Tourismus und über den Natur- und Heimatschutz.