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IX-E.2.4 CH-GL

Art. 16 Verordnung für die forstliche Planung - Bestandeskarte

Beschaffung und Verwendung der Planungsgrundlagen - Betriebliche forstliche Planung
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Art. 16 Verordnung für die forstliche Planung · Bestandeskarte

1. Die Bestandeskarte ist Bestandteil der forstlichen Betriebsplanung. Sie vermittelt einen Überblick über die anteilsmässige und räumliche Verteilung der Waldtypen und Altersklassen.

2. Die Bestandeskarte dient der waldbaulichen Planung sowie der Kontrolle und Nachführung der ausgeführten waldbaulichen Massnahmen.

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