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IX-E.2.3 CH-GL

Art. 8 Dienstinstruktion für die Revierförster - Inkrafttreten

Inkrafttreten
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Art. 8 Dienstinstruktion für die Revierförster · Inkrafttreten

1. Die vorliegende Dienstinstruktion tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Sie ersetzt die Dienstinstruktion für die Revierförster vom 28. April 1997.

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