Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IX-E.1.3 NGV CH-GL

Art. 1 Verordnung zum Schutz vor Naturgefahren (Naturgefahrenverordnung, NGV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Naturgefahrenverordnung, NGV · Gegenstand

1. Diese Verordnung beschreibt die Gefahrenabklärung, die Risikobeurteilung und legt die Schutzziele fest.

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