IX-D.7.1
CH-GL
Art. 25 Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft - Fristlose Auflösung
Art. 25 Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft · Fristlose Auflösung
1. Die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den Artikeln 337 ff. OR.
2-3 ...