IX-D.633.8
CH-GL
Art. 2 Weisung über die Entsorgungsbeiträge für Nutztierhalter (Entsorgungsbeitragsweisung) - Einzug
Art. 2 Entsorgungsbeitragsweisung · Einzug
1. Die Entsorgungsbeiträge werden zusammen mit der Viehsteuer eingezogen. Artikel 2 der Verordnung über die Viehsteuer[[2]](#paragraphtext_content_fn_851439_2_2_c) gilt sinngemäss.
2. Bezahlt der Tierhalter die Viehsteuern nicht, werden ihm die gesamten Entsorgungskosten für Tierkadaver auferlegt.