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IX-D.633.8 CH-GL

Art. 2 Weisung über die Entsorgungsbeiträge für Nutztierhalter (Entsorgungsbeitragsweisung) - Einzug

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Art. 2 Entsorgungsbeitragsweisung · Einzug

1. Die Entsorgungsbeiträge werden zusammen mit der Viehsteuer eingezogen. Artikel 2 der Verordnung über die Viehsteuer[[2]](#paragraphtext_content_fn_851439_2_2_c) gilt sinngemäss.

2. Bezahlt der Tierhalter die Viehsteuern nicht, werden ihm die gesamten Entsorgungskosten für Tierkadaver auferlegt.

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