Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IX-D.1.2 LWVO CH-GL

Art. 26 Kantonale Landwirtschaftsverordnung (LwVO) - Ertragswertschätzung

Bodenrecht
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Art. 26 LwVO · Ertragswertschätzung

1. Ertragswertschätzungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

2. ...

3. Die Kosten werden nach Aufwand berechnet.

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