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IX-D.1.1 EGLWG CH-GL

Art. 3 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht (EG LwG) - Bewirtschaftung der Alpen

Alpwirtschaft
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Art. 3 EG LwG · Bewirtschaftung der Alpen

1. ...

2. Es ist untersagt, Raufutter und Dünger von Alpen wegzuführen. Mähgut von Feuchtwiesen, Nasswiesen sowie Flachmooren kann zum Zweck der Streuegewinnung weggeführt werden.

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