Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IX-D.1.1 EGLWG CH-GL

Art. 17 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht (EG LwG) - Gerichtsbehörden

Zuständigkeiten
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Art. 17 EG LwG · Gerichtsbehörden

1. Das Verwaltungsgericht ist die nach BGBB und LPG zuständige Beschwerdeinstanz.

2. ...

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