IX-D.1.1
EGLWG
CH-GL
Art. 11 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht (EG LwG) - Höchstzulässiger Pachtzins für Sömmerungsbetriebe
Pachtrecht
Art. 11 EG LwG · Höchstzulässiger Pachtzins für Sömmerungsbetriebe
1. Für Sömmerungsbetriebe kann auf den höchstzulässigen Pachtzins für Sömmerungsweiden nach Bundesrecht ein Zuschlag erhoben werden, wenn dies für den Erhalt des Sömmerungsbetriebes notwendig ist.
2. Der Landrat regelt die Voraussetzungen und die Bemessung dieses Zuschlags.