IX-C.1.2
TEV
CH-GL
Art. 9a Verordnung zum Tourismusentwicklungsgesetz (Tourismusentwicklungsverordnung, TEV) - Pauschalen für Stellplätze
Kurtaxe
Art. 9a Tourismusentwicklungsverordnung, TEV · Pauschalen für Stellplätze
1. Die Gemeinden können für Wohnmobil-Stellplätze und dergleichen Pauschalen von maximal sechs Franken pro Stellplatz und Belegungstag festlegen (Art. 15 Abs. 4 TEG).