IX-C.1.1
TEG
CH-GL
Art. 2a Gesetz zur Entwicklung des Tourismus (Tourismusentwicklungsgesetz, TEG) - Beitrag
Förderung einer Tourismusorganisation
Art. 2a Tourismusentwicklungsgesetz, TEG · Beitrag
1. Zur Erreichung der Wirkungsziele kann der Kanton an eine Tourismusorganisation im Kanton Glarus einen jährlichen Beitrag ausrichten.
2. Der Beitrag setzt sich zusammen aus Beiträgen des Kantons und der Gemeinden.