Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IX-C.1.1 TEG CH-GL

Art. 2a Gesetz zur Entwicklung des Tourismus (Tourismusentwicklungsgesetz, TEG) - Beitrag

Förderung einer Tourismusorganisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2a Tourismusentwicklungsgesetz, TEG · Beitrag

1. Zur Erreichung der Wirkungsziele kann der Kanton an eine Tourismusorganisation im Kanton Glarus einen jährlichen Beitrag ausrichten.

2. Der Beitrag setzt sich zusammen aus Beiträgen des Kantons und der Gemeinden.

← Art. 2 Tourismusentwicklungsgesetz, TEG Gesetz zur Entwicklung des Tourismus (Tourismusentwicklungsgesetz, TEG) - Wirkungsziele Art. 2b Tourismusentwicklungsgesetz, TEG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →