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IX-C.1.1 TEG CH-GL

Art. 16 Gesetz zur Entwicklung des Tourismus (Tourismusentwicklungsgesetz, TEG) - Verwendung der Mittel

Kurtaxe und Tourismusförderungsabgabe
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Art. 16 Tourismusentwicklungsgesetz, TEG · Verwendung der Mittel

1. Die Kurtaxen sind für die Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen zu verwenden, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen. Die Tourismusförderungsabgaben sind für die Marktbearbeitung im Tourismus zu verwenden.

2. Die Gemeinden können die Erhebung und Verwendung dieser Abgaben Tourismusorganisationen übertragen, die hierüber dem Gemeinderat alljährlich Rechenschaft abzulegen haben.

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