Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IX-B.31.2 CH-GL

Art. 4 Verordnung über die Entschädigung der Staatsgarantie für die Kantonalbank - Durchschnittliche Rendite für Schweizer Franken Bundesanleihen über zwei Jahre

Begriffe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Verordnung über die Entschädigung der Staatsgarantie für die Kantonalbank · Durchschnittliche Rendite für Schweizer Franken Bundesanleihen über zwei Jahre

1. Die durchschnittliche Rendite für Schweizer Franken Bundesanleihen über zwei Jahre entspricht dem Durchschnitt aller jeweils am letzten Handelstag jeden Monats des letzten Geschäftsjahres von den elektronischen Finanzinformationsvermittlern (Bloomberg, Reuters) auf Basis der Schlusskurse der Schweizer Franken Bundesanleihen an der SIX Swiss Exchange berechneten Rendite für Schweizer Franken Bundesanleihen über zwei Jahre.

← Art. 3 Verordnung über die Entschädigung der Staatsgarantie für die Kantonalbank Grundsatz Art. 5 Verordnung über die Entschädigung der Staatsgarantie für die Kantonalbank →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →