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IX-B.26.1 CH-GL

Art. 7 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über den Konsumkredit - Bekanntmachung

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Art. 7 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über den Konsumkredit · Bekanntmachung

1. Erteilung, Erneuerung sowie Entzug einer Bewilligung werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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