IX-B.25.2
HGV
CH-GL
Art. 7 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbetätigkeiten (HGV) - Zuständigkeiten des Kantons
Öffentliche Filmvorführungen
Art. 7 HGV · Zuständigkeiten des Kantons
1. Das Departement Sicherheit und Justiz ist die Aufsicht führende kantonale Behörde.
2. Meldungen über Filmvorführungen im Freien sind diesem Departement zu machen.