Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IX-B.25.2 HGV CH-GL

Art. 7 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbetätigkeiten (HGV) - Zuständigkeiten des Kantons

Öffentliche Filmvorführungen
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Art. 7 HGV · Zuständigkeiten des Kantons

1. Das Departement Sicherheit und Justiz ist die Aufsicht führende kantonale Behörde.

2. Meldungen über Filmvorführungen im Freien sind diesem Departement zu machen.

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