IX-B.25.2
HGV
CH-GL
Art. 2 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbetätigkeiten (HGV) - Preisbekanntgabe
Reisendengewerbe und Preisbekanntgabe
Art. 2 HGV · Preisbekanntgabe
1. Die Abteilung Verwaltungspolizei ist für den Vollzug und die Kontrolle über die Einhaltung der Preisbekanntgabevorschriften zuständig.