Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
IX-B.25.2 HGV CH-GL

Art. 2 Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbetätigkeiten (HGV) - Preisbekanntgabe

Reisendengewerbe und Preisbekanntgabe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 HGV · Preisbekanntgabe

1. Die Abteilung Verwaltungspolizei ist für den Vollzug und die Kontrolle über die Einhaltung der Preisbekanntgabevorschriften zuständig.

← Art. A1-4 HGV Verordnung zum Gesetz über die Handels- und Gewerbetätigkeiten (HGV) - Reisendengewerbe Art. 3 HGV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →