IX-B.24.4
IKV
CH-GL
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) - Leistungsauftrag Swisslos
Art. 1 IKV 2020 · Leistungsauftrag Swisslos
1. Die dieser Vereinbarung beitretenden Kantone (nachfolgend: Vereinbarungskantone) betreiben die Genossenschaft «Swisslos Interkantonale Landeslotterie» (nachfolgend: Swisslos).
2. Swisslos veranstaltet Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone, nach Massgabe des BGS, des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats sowie der vorliegenden Vereinbarung.
3. In Anwendung von Artikel 23 Absatz 2 BGS wird Swisslos als einzige Veranstalterin von Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone bezeichnet.