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IX-B.24.4 IKV CH-GL

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) - Leistungsauftrag Swisslos

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Art. 1 IKV 2020 · Leistungsauftrag Swisslos

1. Die dieser Vereinbarung beitretenden Kantone (nachfolgend: Vereinbarungskantone) betreiben die Genossenschaft «Swisslos Interkantonale Landeslotterie» (nachfolgend: Swisslos).

2. Swisslos veranstaltet Geldspiele im Auftrag der Vereinbarungskantone, nach Massgabe des BGS, des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats sowie der vorliegenden Vereinbarung.

3. In Anwendung von Artikel 23 Absatz 2 BGS wird Swisslos als einzige Veranstalterin von Lotterie- und Sportwetten-Grossspielen auf dem Gebiet der Vereinbarungskantone bezeichnet.

Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) - Leistungsauftrag Swisslos Art. 2 IKV 2020 →

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